Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl wie alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 kilometer pro stunde, einer https://motorradfhrerscheinkaiser99887.thenerdsblog.com/38066141/die-grundprinzipien-der-copyright-machen-kaiserslautern